1.1. Diese Bedingungen finden auf alle unsere Angebote und auf alle von uns geschlossenen Verträge wie auch auf das Zustandekommen dieser Verträge Anwendung.
1.2. Ergänzungen oder Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen schriftlich vereinbart werden; diese Ergänzungen und Abweichungen gelten nur für den Vertrag, für den sie gemacht worden sind. Die Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die der Auftraggeber benutzt, wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
1.3. Rechte und Verpflichtungen, die sich aus mit uns geschlossenen Verträgen ergeben, können vom Auftraggeber nicht - außer mit unserer Zustimmung - an Dritte übertragen werden.
2.1. Alle Angebote und Offerten sind, außer wenn es anders angegeben ist, unverbindlich und erfolgen in schriftlichen Form. Die in dem Angebot oder der Offerte angegebenen Preise verstehen sich einschließlich der Umsatzsteuer, außer wenn es anders angegeben ist.
2.2. Das Dokumentationsmaterial, das mit dem Angebot mitgeschickt wird, hat ausschließlich informativen Charakter. Die angegebenen Mengen, Gewichte, Qualität, Preise u.ä. sind als Andeutung der betreffenden Produkte zu verstehen. Wir verbürgen uns nicht dafür, dass sich keine Abweichungen ergeben.
2.3. Wir behalten uns ausdrücklich die Rechte an dem bei dem Angebot ausgegebenen Dokumentationsmaterial vor, wozu in jedem Fall, aber nicht ausschließlich, die Urheber -, Marken -, Handelsnamen -, Modell -und Patentrechte zählen. Dieses Material darf nicht vervielfältigt oder veröffentlicht werden. Dieses Material darf ebenso wenig an Dritte ausgegeben werden, es sei denn, die Ausgabe erfolgt im Rahmen des betreffenden Auftrages.
3.1. Der Kaufvertrag kommt durch die Aufgabe einer Bestellung durch den Auftraggeber zustande. Mit der Aufgabe einer Bestellung gibt der Auftraggeber an, dass er diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert. Bestellungen werden durch eine Bestätigung per E-Mail oder per Brief von uns an den Auftraggeber bestätigt. Als Vertragsdatum gilt das Datum der Versendung der Bestellung.
3.2. Änderungen in dem ursprünglichen Auftrag sind für uns erst dann verbindlich, nachdem diese von uns schriftlich angenommen worden sind. Für Änderungen in dem Auftrag, welche die Verminderung oder die Vermehrung der Kosten zur Folge haben, werden Anlass zu einer entsprechenden Anpassung des vereinbarten Preises bieten. Der ursprünglich vereinbarte Liefertermin verfällt durch diese Änderung.
4.1. Alle Preisangaben und die Preise, die in Rechnung gebracht werden, verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer, aber exklusiven Versandkosten, in Euro, außer wenn ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist. In dem Preis ist eine normale Verpackung inbegriffen, besondere, vom Auftraggeber verlangte Verpackungsarten geht zu Lasten des Auftraggebers.
4.2. Wenn sich nach dem Abschluss eines Vertrages eine Änderung bei einem der Faktoren ergibt, die den Preis bestimmen, haben wir das Recht, unsere Preise entsprechend anzupassen.
4.3. Preisänderungen von mehr als 10% geben dem Auftraggeber das Recht, den Vertrag zu kündigen, vorausgesetzt, dass diese Kündigung schriftlich und innerhalb von acht Tagen nach Erhalt unserer diesbezüglichen Mitteilung erfolgt. Eine solche Kündigung gibt dem Auftraggeber keinerlei Recht auf Schadensersatz.
5.1. Die Bezahlung muss bei der Bestellung erfolgen, außer wenn per Nachname bestellt worden ist. Die Bezahlung muss ohne irgendwelche Verrechnung oder irgendeinen Aufschub erfolgen.
5.2. Die Lieferung der bestellten Gegenstände erfolgt nach der Bezahlung.
5.3. Wenn der Auftraggeber es auf irgendeine Art und Weise unterlässt, die Bestellung zu bezahlen, ist der Auftraggeber von Rechts wegen in Verzug, ohne dass dafür eine Inverzugsetzung vorausgesetzt wird. In dem Falle schuldet der Auftraggeber ab dem Fälligkeitsdatum der geschuldeten Summe bis zum Zeitpunkt der Bezahlung Zinsen in Höhe von 1 % pro Monat über den offenstehenden Betrag, wobei Teile eines Monats als ein ganzer Monat gerechnet werden, jegliche uns zustehenden Rechte auf Schadensersatz bleiben davon unberührt.
5.4. Im Falle des Verzuges ist der Auftraggeber verpflichtet, alle außergerichtliche Einziehungskosten zu zahlen. Diese werden nach dem Inkassotarif der niederländischen Anwaltskammer mit einem Minimum von € 75,00 veranschlagt.
5.5. Bei einer Bestellung per Nachnahme bezahlt der Auftraggeber bei Ablieferung. Für eine Lieferung per Nachnahme werden € 4,00 Versandkosten extra in Rechnung gebracht, plus € 2,- Übermittlungsentgelt DHL. Wenn Bestellungen per Nachnahme verweigert oder wegen der Angabe einer unrichtigen Adresse vom Auftraggeber zurückgeschickt werden, werden von uns Verwaltungskosten extra in Rechnung gebracht werden.
6.1. Von uns angegebene Lieferfristen gelten nur annäherungsweise und sind unverbindlich, außer wenn eine bestimmte Lieferzeit ausdrücklich von uns schriftlich garantiert worden ist.
6.2. Überschreitungen von Lieferfristen verpflichten uns weder zu Schadensersatzleistungen noch hat der Auftraggeber das Recht, die Erfüllung eine seiner Verpflichtung uns gegenüber aufzuschieben.
6.3. Bei der Überschreitung einer Lieferfrist kann der Auftraggeber nur dann den Vertrag kündigen, nachdem er uns mit einem eingeschriebenen Brief gemahnt hat. Wir haben dann das Recht, trotzdem innerhalb von 10 Werktagen noch nachzuliefern.
6.4. Die vereinbarten Lieferfristen werden in jedem Fall, aber nicht ausschließlich, automatisch um (eine) Periode(n) verlängert, wenn:
6.5. Die Lieferung erfolgt durch DHL, außer wenn schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist. Alle Produkte werden zu Lasten und auf Risiko des Auftraggebers befördert, auch wenn der Versand kostenfrei erfolgt, trotz eventuell anderslautender Angaben auf dem Frachtdokument.
6.6. Es wird davon ausgegangen, dass die Lieferung zu dem Zeitpunkt erfolgt ist, zu dem die Produkte dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt worden sind, zu dem Zeitpunkt geht das Risiko auf den Auftraggeber über.
6.7. Der Transport erfolgt zu Lasten des Auftraggebers. Eine Transportversicherung wird von uns nur auf ausdrückliche Bitte des Auftraggebers hin abgeschlossen, alle damit zusammenhängenden Kosten gehen zu seinen Lasten.
6.8. Im Falle irgendeiner Rücksendung gehen die damit verbundenen Kosten zu Lasten des Auftraggebers und die Produkte werden auf sein Risiko befördert. Erst nach dem tatsächlichen Empfang der Produkte ist die Rücksendung vollzogen.
6.9. Wenn die bestellten Produkte nach der vereinbarten Lieferfrist vom Auftraggeber nicht abgenommen werden oder wenn wir durch Umstände, die außerhalb unseres Einflusses liegen, nicht pünktlich liefern können, stehen die Produkte dem Auftraggeber zur Verfügung und werden zu seinen Lasten und auf sein Risiko gelagert.
7.1. Es wird vom Auftraggeber erwartet, die empfangenen Produkte innerhalb von acht Werktagen nach Empfang kontrolliert zu haben. Eventuelle Reklamationen müssen innerhalb von acht Tagen nach dem Empfang vom Auftraggeber schriftlich und begründet bei uns eingegangen ein, dies unter Verwirkung des Verfalls des Reklamationsrechts.
7.2. Eine Reklamation ist nicht möglich, wenn:
7.3. Wenn der Auftraggeber unter Berücksichtigung der Bestimmungen aus diesem Artikel reklamiert hat und wir die Reklamation als begründet ansehen, werden wir nach unserer Wahl die betreffenden Produkte ersetzen oder einen Preisnachlass gewähren.
7.4. Die Bearbeitung einer Reklamation schiebt die Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers nicht auf.
8.1. Wir sind befugt, ohne Inverzugsetzung und ungehindert der übrigen uns zustehenden Rechte den Vertrag ganz oder teilweise ohne vorherige gerichtliche Entscheidung zu kündigen oder dessen Durchführung aufzuschieben, wenn:
In diesen Fällen werden alle Forderungen gegen den Auftraggeber sofort fällig, ohne dass wir zu einem Schadensersatz verpflichtet sind
9.1. Die Lieferung erfolgt unter Eigentumsvorbehalt. Dieser Vorbehalt gilt bezüglich der Forderungen zur Zahlung aller von uns an den Auftraggeber aufgrund eines Vertrages gelieferten oder noch zu liefernden Produkte und/oder im Rahmen der Lieferung verrichteten Tätigkeiten wie auch bezüglich der Forderungen wegen Schlechterfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen durch den Auftraggeber.
9.2. Wir sind befugt, in einem der in Artikel 8 beschriebenen Fälle die gelieferten Produkte, die gemäß Artikel 9.1 in unserm Eigentum verblieben sind, zurückzunehmen. Eine solche Rücknahme gilt als Kündigung des(r) mit dem Auftraggeber geschlossenen Vertrages (Verträge). Der Auftraggeber ermächtigt uns durch den Abschluss des Vertrages, die betreffenden Produkte dort, wo sie sich gerade befinden, wegzuholen (wegholen zu lassen).
9.3. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Produkte, die mit einem Eigentumsvorbehalt belastet sind, außerhalb der normalen Ausübung seines Betriebes zu verkaufen oder zu verarbeiten, sie zu verpfänden oder auf irgendeine andere Weise gegen unsere Eigentumsrechte zu verstoßen, indem er es (sie) mit einem beschränkt dinglichen Recht belastet. Wenn der Auftraggeber von der Befugnis zum Verkauf bei der normalen Ausübung seines Betriebes Gebrauch macht, dann ist er verpflichtet, die Produkte, auf denen ein Eigentumsvorbehalt ruht, ebenso nur unter Vorbehalt unserer Eigentumsrechte an Dritte zu liefern, ebenso ist er verpflichtet, dem Dritten das auf den Produkten ruhenden Eigentumsvorbehaltsrecht mitzuteilen. Er ist verpflichtet, uns auf ein erstes Ansuchen hin ein stilles Pfandrecht an der Forderung einzuräumen, die er gegen den betreffenden Dritten hat oder bekommen wird. Falls der Auftraggeber dies verweigert, gilt diese Bestimmung als unwiderrufliche Vollmacht für uns, dieses Pfandrecht auszubringen.
10.1. Der Auftraggeber erkennt unsere (intellektuellen) Eigentumsrechte [Urheberrechte] an jeglichem Material, in welcher Ausgangsform dann auch, im weitesten Sinn des Wortes, unter anderem, aber nicht ausschließlich, gedruckt oder digital, im Internet oder auf einer CD – Rom, die wir im Rahmen der Durchführung des Vertrages benutzen, worunter unsere Produkte, Verpackungen, Dokumentationen und Packungsbeilagen fallen, an. Darunter wird in jedem Fall, aber nicht ausschließlich, verstanden: unser Marken –, Autoren –, Modell - und Patentrecht wie auch das Recht an unserm diesbezüglichen Handelsnamen und unser Recht an den Produktformeln, Produktzusammenstellungen, Rezepte und Packungsbeilagen.
10.2. Es ist dem Auftraggeber nicht gestattet, von unseren zuvor genannten Rechten ohne unsere ausdrückliche Zustimmung Gebrauch zu machen. Ebenso wenig ist es dem Auftraggeber gestattet, alles das, worauf die Rechte sich beziehen, zu veröffentlichen und zu vervielfältigen, außer wenn dies für den üblichen Gebrauch notwendig ist.
11.1. Wir haften ausschließlich für einen vom Auftraggeber erlittenen Schaden als Folge einer Schlechterfüllung, wenn der Schaden eine Folge von Absicht oder grober Fahrlässigkeit unsererseits ist.
11.2. Wir haften nicht für die Schlechterfüllung von (Untergebenen von) Dritten, die von uns im Rahmen der Durchführung des Vertrages eingeschaltet worden sind.
11.3. Der Auftraggeber stellt uns frei von Ansprüchen Dritter bei Schäden, die eine Folge der von uns gelieferten Produkten sind, wenn und soweit der Schaden durch eine Nachlässigkeit des Auftraggebers, von Untergebenen des Auftraggebers oder von anderen Personen, die der Auftraggeber im Rahmen des (der) mit (einem) Dritten geschlossenen Vertrag (Verträge) eingeschaltet hat, verursacht wurde.
11.4. Für den Fall, dass wir zu einem Schadensersatz aufgrund einer mangelhaften Durchführung verpflichtet sind, wird dieser Schadensersatz auf maximal den Rechnungsbetrag beschränkt, der sich auf die Durchführung bezieht.
12.1. Höhere Gewalt, darunter wird jeder Umstand außerhalb unseres Einflusses verstanden, der eventuell zur Zeit des Vertragsschlusses vorhersehbar war, infolgedessen eine Erfüllung redlicherweise nicht von uns verlangt werden kann, gibt uns das Recht, nach unserer Wahl den Vertrag zu annullieren bzw. den Lieferzeitpunkt hinauszuschieben bis zu dem Zeitpunkt, zu welchem die Höhere Gewalt nicht mehr andauert, ohne selbst zu irgendeinem Schadensersatz verpflichtet zu sein. Bezüglich des von uns bereits durchgeführten Teils des Vertrages bleibt der Auftraggeber zur Zahlung verpflichtet
12.2. Wenn sich unsererseits eine Situation Höherer Gewalt ergeben sollte, werden wir den Auftraggeber davon so schnell wie möglich in Kenntnis setzen und ihm berichten, ob eine Erfüllung noch möglich ist und wenn ja, innerhalb welcher Frist.
12.3. Wenn infolge einer oben beschriebenen Höheren Gewalt die Menge der verfügbaren Produkte einige Zeit lang zur Deckung unserer eigenen Bedürfnisse bzw. der unseres Auftraggebers unzureichend ist, sind wir berechtigt, während der Periode der Knappheit die Geschäftsbeziehungen im Verhältnis zu dem bei uns befindlichen Vorrats zu beliefern, ohne die Verpflichtung, Fehlendes zu müssen.
13.1. Wenn eine oder mehrere Bestimmungen aus diesem Vertrag mit dem Auftraggeber ganz oder teilweise rechtsungültig sind, bleiben die übrigen Bestimmungen vollständig bestehen. Anstelle der eventuell ungültigen Bestimmungen gilt eine passende Regelung, die der Absicht der Parteien und dem von ihnen angestrebten wirtschaftliche Ergebnis auf juristisch effektive Weise so weit wie möglich gleichkommt.
14.1. Auf alle Rechte, Verpflichtungen,, Angebote, Bestellungen und Verträge, worauf diese Bedingungen anwendbar sind wie auch auf diese Bedingungen selbst ist ausschließlich niederländisches Recht anwendbar. Für alle Konflikte wird der CISG ausdrücklich ausgeschlossen.
14.2. Alle (Eil)Konflikte, die zwischen den Parteien anlässlich dieser Bedingungen oder näherer Verträge entstehen könnten, werden ausschließlich von dem Landgericht im Gerichtsbezirk des Niederlassungsortes von Life Extensions Products & Innovations B.V. entschieden.
15.1 Im Falle der Erläuterung des Inhalts und der Reichweite dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist dessen immer niederländischer Text ausschlaggebend.
15.2 Es ist immer die Version ausschlaggebend, die zur Zeit des jeweiligen Vertragsabschlusses Gültigkeit hatte.